a3BAU Ausgabe 7-8/2010: Die Baueinstellung durch den Werkunternehmer ist ein probates Mittel, den Bauherrn zur Zahlung fälliger Werklohnforderungen zu bewegen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür liegen aber nur unter gewissen, eng gefassten Voraussetzungen vor. Somit kann der Ausspruch einer Baueinstellung leicht ein Schuss werden, der nach hinten losgeht.