a3BAU Ausgabe 6/2011: Im Baualltag kommt es immer wieder vor, dass sich Situationen ergeben, die eine Warnpflicht des Werkunternehmers gegenüber dem Bauherrn auslösen. In der Praxis herrscht große Verwirrung, ob es in derartigen Fällen ausreicht, den bauaufsichtsführenden Architekten oder einen anderen Bevollmächtigten des Bauherrn zu warnen oder ob die Warnung direkt an den Bauherrn gehen muss.