a3BAU Ausgabe 7-8/2013: In der baurechtlichen Praxis gibt es immer wieder erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Forcierungskosten. Das sind jene Kosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er Mehrleistungen aufwendet, um den Verzug, der durch eine auftraggeberseitige Behinderung entstanden ist, wieder aufzuholen.