a3BAU Ausgabe 7-8/2016: In einer aktuellen Entscheidung beschäftigte sich der OGH mit zwei rechtlichen Dauerbrennern im Bauvertragsrecht: Einerseits mit der Frage, unter welchen Umständen das Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers (AG) endet, andererseits mit der Frage, in wie weit sich der Auftragnehmer (AN) bei der Verbesserung von Mängeln vom AG etwas dreinreden lassen muss.