Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich in einer ganz aktuellen Entscheidung erneut mit dem Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers gemäß § 1170b ABGB zu beschäftigen. Die höchstgerichtliche Entscheidung ist nicht allein deshalb von Interesse, weil die Zahl der Entscheidungen des OGH zum Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers gemäß § 1170b ABGB dünngesät ist.