Die aktuelle COVID-19-Pandemie ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Fall höherer Gewalt. Gemäß der im Werkvertragsrecht herrschenden Sphärentheorie ist ein Fall höherer Gewalt der sogenannten neutralen Sphäre zuzuordnen. Welche Konsequenzen das hat, hängt vom individuellen Werkvertrag ab.
Uns haben in den letzten Tagen wiederholt Anfragen von Klienten aus der Baubranche erreicht. Diese Anfragen fußen auf der aktuellen Situation rund um das Coronavirus. Da die von den Anfragen betroffenen Themen von generellem Interesse für „Baurechtsklienten“ sind, möchten wir Ihnen dazu einige wichtige Informationen zukommen lassen.
a3BAU Ausgabe 6/2015: Kürzlich hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Prüffähigkeit einer Schlussrechnung auseinanderzusetzen. Die aktuelle höchstgerichtliche Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig die Dokumentation in Baurechtssachen ist.