Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich in einer ganz aktuellen Entscheidung erneut mit dem Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers gemäß § 1170b ABGB zu beschäftigen. Die höchstgerichtliche Entscheidung ist nicht allein deshalb von Interesse, weil die Zahl der Entscheidungen des OGH zum Sicherstellungsanspruch des Werkunternehmers gemäß § 1170b ABGB dünngesät ist.
a3BAU Ausgabe 9/2016: In einer aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidung hatte sich der OGH mit einer Frage zu beschäftigen, ob der Erwerber im Bereich des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) bei Anwendung der so genannten Ratenplanmethode bei Vorliegen von ins Gewicht fallender Mängel – abgesehen vom Haftrücklassbetrag – die letzte Rate bis zur Mängelbehebung zurück behalten kann.