a3BAU Ausgabe 9/2012: Bei Bauprozessen kommt es immer vor, dass der beklagte Bauherr im Prozess einwendet, die eingeklagte Rechnung sei nicht fällig, weil Abrechnungsmängel vorlägen. Dieser Einwand ist für den Bauunternehmer durchaus gefährlich, kann aber ausgehebelt werden.
a3BAU Ausgabe 6/2012: Wer als Rechtsanwalt regelmäßig mit Werksvertragsrecht bzw. Bauprozessen zu tun hat, weiß, dass es keinen gefährlicheren Einwand des beklagten Bauherrn (Werkbestellers) gibt, als den der mangelnden Fälligkeit des Werklohnes.