a3BAU Ausgabe 10/2015: Zwei Prolbemfelder, die in der Praxis immer wieder Probleme bereiten beziehungsweise wo häufig Irrmeinungen bestehen, sind die Gewährleistungsfrist bei verborgenen Mängeln sowie die Sittenwidrigkeit der Überwälzung der Prüfpflicht auf den Auftragnehmer.