a3BAU Ausgabe 10/2016: In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Umfang einer Handlungsvollmacht eines Mitarbeiters eines Bauunternehmens zu beschäftigen. Die Entscheidung ist von hohem praktischen Interesse, weil von Werkunternehmen in der Praxis immer wieder der Einwand kommt, dass ihr Mitarbeiter zum Abschluss dieses oder jenes Geschäftes oder zum Erteilen einer bestimmten Zusage gar nicht befugt gewesen sei.