a3BAU Ausgabe 10/2014: Der OGH hat jahrelang in ständiger Rechtsprechung judiziert, dass dem Auftraggeber ein Fehlverhalten von Vorunternehmern, die Pläne, Gutachten und Planung beigestellt haben, gegenüber dem Auftragnehmer als Mitverschulden zugerechnet wird. Dieser Standpunkt der Rechtsprechung wurde zuletzt aufgeweicht.