a3BAU Ausgabe 3-4/2016:Der aktuelle baurechtliche Beitrag beschäftigt sich dieses Mal mit einer in der Baupraxis durchaus häufig vorkommenden Unterart des Werkvertrages, nämlich dem so genannten Regiepreisvertrag. Eine aktuelle Entscheidung des OGH zeigt, dass ein derartiger Vertrag dem Werkunternehmer keinen Persilschein für die Verrechnung unangemessener Arbeitsstunden in die Hand gibt.