a3BAU Ausgabe 6/2017: Welcher Generalunternehmer (GU) kennt die Problematik nicht: Er wird vom eigenen Auftraggeber (Bauherr) wegen Mängel in Anspruch genommen; der Subunternehmer zeigt sich uneinsichtig und ist zur Mängelbehebung nicht bereit. Bei derartigen Konstellationen kann leicht eine Schere zu Lasten des GU aufgehen. Dies insbesondere in Bezug auf die Verjährung der Ansprüche des GU gegen den Subunternehmer.
a3BAU Ausgabe 10/2012: Der OGH hat in einer bahnbrechenden Entscheidung zur Haftung der Bauaufsicht Stellung genommen. Mit der Entscheidung wurde der weit verbreiteten Meinung, die Bauaufsicht sei für eigene Fehler niemals gegenüber dem (Bau)Unternehmen ersatzpflichtig, ein Ende gesetzt.
a3BAU Ausgabe 3-4/2011: In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage zu beschäftigen, wann der Regressanspruch des Generalunternehmers gegen den mangelhaft leistenden Sub-Unternehmer zu laufen beginnt bzw. verjährt.