Führt man sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Ausschreibungen zu Gemüt, dann erhebt sich häufig die Frage nach der Sittenwidrigkeit der einen oder anderen Regelung. Die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von AGB ist äußerst einzelfallbezogen. Allerdings könnte eine Entscheidung des OGH eine Hilfestellung bieten.
a3BAU Ausgabe 10/2015: Zwei Prolbemfelder, die in der Praxis immer wieder Probleme bereiten beziehungsweise wo häufig Irrmeinungen bestehen, sind die Gewährleistungsfrist bei verborgenen Mängeln sowie die Sittenwidrigkeit der Überwälzung der Prüfpflicht auf den Auftragnehmer.