a3BAU Ausgabe 1-2/2015: Sowiesokosten sind (Errichtungs-) Kosten, die der Bauherr auch dann gehabt hätte, wenn das Bauunternehmen seiner Warnpflicht nachgekommen wäre. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beschäftigt sich mit dieser in der Praxis sehr häufig vorkommenden Problematik.