a3BAU Ausgabe9/2013: Bei Eintritt eines Schadens, den mehrere Unternehmer verursacht und verschuldet haben, wird immer wieder versucht, die Ansprüche des geschädigten Auftraggebers durch eine Schadensquotelung zu reduzieren. Eine aktuelle Entscheidung des OGH zeigt, dass diese Praxis rechtlich haltlos ist.