Rechtsanwalt für Baurecht

Eine Definition der Begrifflichkeit Baurecht, welche allgemein gültig ist, gibt es nicht. In der Regel unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und öffentlichen Baurecht. Auf beiden Gebieten bieten wir eine umfassende Rechtsberatung an.

 

In Bezug auf das private Baurecht realisieren wir notwendige Vertragswerke und unterstützen unsere Klienten bei der Bauplanung und -abwicklung (Hoch- & Tiefbau, Bau von Infrastruktur und Anlagen, Prüfung von Bauverträgen, Fragen bei Nachtrags-Managements etc..).

 

Unsere Klienten profitieren von unserem jahrelangen Projekt-Know-how in Bezug auf das professionelle Management von Nachtragsforderungen und bei allen Fragen rund um den Bau. Im Zuge der Auseinandersetzung mit Bauverträgen kann es aufgrund unterschiedlicher Projektvoraussetzungen auch immer wieder einmal zu Änderungen des Mengen- und Leistungsumfanges kommen. Zudem ist man, wenn es ums Bauen geht, nie von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen gefeit. Auch in diesen heiklen Fällen können wir unsere jahrelange Praxiserfahrung positiv für Sie nutzbar machen. Wenn Bauverträge im Zuge von Vergabeverfahren ausgeschrieben werden, ist vernetztes Know-how aus Bau, Technik und Recht gefragt. Gerade im Baurecht bzw. Bauvertragsrecht können Sie sich voll und ganz auf unsere Erfahrung verlassen.

 

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, wenn Sie eine professionelle Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Bereich Baurecht oder Bauvertragsrecht suchen.

 

Details zu Erreichbarkeit und Kanzleizeiten finden Sie unter Kontakt.