Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Insolvenz bedeutet, dass ein Gläubiger aufgrund der angehäuften Schulden aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Gläubiger zu befriedigen. Eine natürliche Person ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig ist. Eine juristische Person ist insolvent, wenn sie entweder zahlungsunfähig, oder überschuldet ist (dauerhaftes Überwiegen der Passive über die Aktiva).

Ist ein Schuldner insolvent, kann ein entsprechendes Verfahren zur Schuldenregulierung eingeleitet werden. In einem solchen Verfahren werden dann die Gläubiger mit einer bestimmten Quote ihrer Forderung befriedigt, um eine Entschuldung des Schuldners zu erwirken. Es kann allerdings auch ein Sanierungsplan für die Sanierung eines insolventen Unternehmens bzw. ein Zahlungsplan bei einer insolventen natürlichen Person vorgeschlagen werden. Mit der Zustimmung der Gläubiger können auf diese Art Unternehmen saniert bzw. die Schulden eines Privatschuldners reguliert werden.

Unsere Juristen vertreten sowohl natürliche, als auch juristische Schuldner und bieten Ihnen fachmännischen Beistand bei der Regulierung Ihrer Schulden.

Natürlich vertreten wir auch die Interessen von Gläubigern und melden für Sie gerne Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an.

Herr Dr. Hubert Köllensperger ist auch regelmäßig bei Unternehmensinsolvenzen als Masseverwalter tätig.

 

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